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Der Datenschutzbeauftragte garantiert im Unternehmen, dass der Schutz der personenbezogenen Daten von Mitarbeitern und Kunden respektiert wird. Er wacht daher über die Einhaltung der Bestimmungen des Gesetzes Nr. 78-17 vom 6. Januar 1978 mit dem Titel "EDV und Freiheiten" über die Verarbeitung von Daten, die direkt oder indirekt durch Verweis auf eine Identifikationsnummer oder andere personenspezifische Elemente kenntlich gemachte oder kenntlich machbare Informationen zu physischen Personen enthalten. Zur Garantie der Grundrechte und der individuellen Freiheiten der Personen im Zusammenhang mit dem Schutz personenbezogener Daten muss jegliche automatische Verarbeitung der Daten vor der Durchführung deklariert werden. Unter personenbezogenen Daten sind alle Informationen zu einer direkt oder indirekt durch Verweis auf eine Identifikationsnummer oder andere personenspezifische Elemente kenntlich gemachten oder kenntlich machbaren physischen Person zu verstehen. Auf sncf.com finden Sie die Liste der automatischen Verarbeitungsprozeduren für personenbezogene Daten gemäß der Deklaration der für die Verarbeitung Verantwortlichen, sowie der Änderungen, die für diese Verarbeitungen vorgenommen werden. Diese Liste, die der Datenschutzbeauftragte kraft Gesetzes einrichten und auf dem neuesten Stand halten muss, wird als "Register" bezeichnet. Dieses Register ist die Zusammenfassung der aufgrund der erhaltenen Deklarationen für jede Verarbeitung erstellten Datenblätter. Gemäß den Bestimmungen des Gesetzes ist dieses Register öffentlich und für jede Person, die einen entsprechenden Antrag stellt, einsehbar. Der Datenschutzbeauftragte garantiert die Ausübung der durch das Datenschutzgesetz eingeräumten Rechte für natürliche Personen (Mitarbeiter und andere), deren Daten verarbeitet werden, insbesondere nach Reklamationen, Untersuchungen, Ausübung des Zugangs- und Berichtigungsrechts, indem er die erforderlichen Mitteilungen macht und darüber wacht, dass die jeweiligen Abteilungen ihren Verpflichtungen nachkommen. |
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