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Gerade wenn man „nur“ Amateurfotograf oder Amateurfilmer ist, kann man seinem Talent in den Bahnhöfen erst recht freien Lauf lassen! Fotos von Bahnhöfen und Zügen inspirieren Fotoanfänger ebenso wie fortgeschrittene Amateurfotografen. Deshalb sind seit dem 1. Januar 1989 Aufnahmen von Betriebsanlagen und Eisenbahneinrichtungen für die breite Öffentlichkeit erlaubt*. Es werden zwar keine Berechtigungsausweise gefordert, aber Stative, Scheinwerfer und Blitzlicht sind verboten, damit diese Aufnahmen keine Beeinträchtigungen verursachen. Achtung: Die Erlaubnis gilt für alle Plätze, die der Öffentlichkeit zugänglich sind. Der Aufenthalt in gesperrten Bereichen, auch für „Fotoshootings“, ist selstverständlich untersagt. |
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