Als öffentliches Unternehmen mit industriellen und kaufmännischen Aktivitäten unterliegt die SNCF strengen Regeln für Beschaffungsverträge. Hier die wichtigsten:
Die Richtlinie 2004/17/CE vom 31. März 2004
"Netzgebundene Wirtschaftszweige" betreffend Wasser, Energie, öffentlichen Verkehr und Postdienste.
Die Verordnung Nr. 2005-649 vom 6. Juni 2005
betreffend die Auftragsvergabe durch bestimmte juristische oder Privatpersonen, die nicht dem Französischen Vergaberecht (Code des Marchés Publics) unterliegen.
Die Verordnung Nr. 2005-1308 vom 20. Oktober 2005
betreffend die Auftragsvergabe durch die in Artikel 4 der oben angegebenen Verordnung erwähnten Auftraggeber.
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