
Reisen mit Zuversicht
Als Reaktion auf die Covid-19-Pandemie und die Anweisungen der französischen Regierung ergreifen wir besondere Maßnahmen, um Ihre Sicherheit in unseren Bahnhöfen und an Bord unserer Züge zu gewährleisten. Lesen Sie hier, was Sie wissen müssen.
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Lesedauer 5. Min.
Lockdown: Ihr angepasstes Transportangebot
Im Rahmen des zweiten Lockdowns wird der Zugverkehr entsprechend Ihren Reisebedürfnissen schrittweise angepasst. Beachten Sie deshalb bitte diese Informationen:
- Wenn Sie im Besitz einer Fahrkarte für eine Zugreise nach dem 4. November sind, werden Sie spätestens 2 Tage vor Ihrer Reise per SMS oder E-Mail über die Fahrt oder die Annullierung Ihres Zuges informiert.
- Informieren Sie sich für Ihre Fahrten mit Umsteigeverbindung mit TER am Vortag bis spätestens 17 Uhr über die Fahrpläne der TER-Züge des nächsten Tages auf dem SNCF-Assistenten (App Assistant SNCF) und auf der TER-Website der entsprechenden Region.
- Für alle unsere Züge können Sie Ihren Zugfahrplan auch am Vortag Ihrer Reise überprüfen. Informationen über die Züge des nächsten Tages sind täglich um 17 Uhr auf der APP SNCF-Assistent verfügbar.
- Im Rahmen der Verstärkung der sanitären Maßnahmen ist unsere Bordgastronomie seit dem 2. November ausgesetzt.
Wir möchten Sie auch daran erinnern, dass Sie zur Begründung Ihrer Fahrt ein Reiseattest bei sich führen müssen.
Damit Sie sich in dieser besonderen Situation möglichst entspannt auf Ihre Reise vorbereiten können, erinnern wir Sie auch daran, dass alle Ihre Fahrkarten mit Umsteigeverbindungen mit TGV INOUI, OUIGO1, INTERCITÉS und TER bis zum 4. Januar 2021 kostenlos umtauschbar und erstattungsfähig bleiben.
Einreise nach Deutschland aus Risikogebieten
Aktuell sind Sie verpflichtet, sich bei dem für Ihren Wohn- oder Aufenthaltsort zuständigen Gesundheitsamt in Deutschland zu melden, wenn aus einem Risikogebiet nach Deutschland einreisen. Sie müssen ebenfalls mit einem bestimmten Test nachweisen, dass Sie gesund sind oder sich in häusliche Quarantäne begeben. Die genauen Vorgaben und Informationen dazu finden Sie im Merkblatt der Bundesregierung.
Dem Gesundheitsamt können Sie die Daten mittels der Aussteigerkarte übermitteln.
Bereiten Sie Ihre Reisen vor
Um Ihren Zug besteigen zu können, brauchen Sie verpflichtend:
- eine Maske
- einen gültigen Fahrschein und einen Ausweis
Reiseorganisation an Schaltern und in SNCF-Shops
Aufgrund der außergewöhnlichen Gesundheitssituation können die Öffnungszeiten der Fahrkartenschalter und SNCF-Shops variieren. Für Informationen, Umtausch oder Änderung von Fahrkarten oder zur Vorbereitung Ihrer Reise nutzen Sie bitte vorrangig:
- die App Assistant SNCF, die Website und die App OUI.sncf
- die SB-Terminals in den Bahnhöfen
Zur Vorbereitung Ihrer nächsten Reise laden wir Sie ein, einen Beratungstermin zu vereinbaren, um die geltenden Hygienevorschriften einzuhalten.
Zu beachtende Hygienevorschriften
Es liegt auch in der Verantwortung jedes einzelnen Fahrgastes, allen die Möglichkeit zu geben, vertrauensvoll mit dem Zug zu reisen.
- Das Tragen einer Maske ist in Bahnhöfen und in Zügen ab 11 Jahren Pflicht. An den Zugängen zu den wichtigsten Bahnhöfen führen Polizei und Bahnpolizei Kontrollen durch. Das Nichttragen einer Maske wird mit einer Geldstrafe von 135 Euro geahndet.
- Masken und Desinfektionsmittel werden in Verkaufsautomaten und Bahnhofshops angeboten. Desinfektionsmittel steht ebenfalls an fast 200 Spendern in 120 Bahnhöfen zur Verfügung.
- Die während Ihrer Reise anwesenden SNCF-Mitarbeiter sind zum Schutz aller mit Masken ausgestattet.

Maßnahmen im Bahnhof und Einsteigevorgang
Um die Sicherheit der Fahrgäste zu gewährleisten, passt SNCF die Verkehrsregelungen in den Bahnhöfen und den Einsteigevorgang an:
- Kontrollen an den Eingängen der Bahnhöfe durch Polizei und Bahnpolizei, um die Einhaltung der Maskenpflicht in den Bahnhöfen und in den Zügen zu gewährleisten
- Entkopplung der Ströme von ankommenden und sich entfernenden Fahrgästen in den großen Bahnhöfen
- Bodenmarkierungen zur Einhaltung der Abstandsregeln in Wartebereichen, unter den wichtigsten Informationstafeln, vor den SB-Terminals, auf Rolltreppen, auf den Bahnsteigen. Auch vor den Verkaufsbereichen und Geschäften wurden Personenleitsysteme installiert
- Anzeigen und akustische Durchsagen, die an die Barriere-Gesten erinnern
- Intensivierung der Reinigung und Desinfektion von Bahnhöfen und Zügen

Kauf & Verkauf von Fahrscheinen
Bitte nutzen Sie vorrangig die zur Verfügung stehenden Fernabsatz-Kanäle: Website und APP oui.sncf, die App Assistant SNCF (SNCF-Assistent).
SNCF-Assistent
Nutzen Sie auf Ihrem Weg zu Ihrem Ziel die gesamte Palette an Transportmöglichkeiten - Zug, Auto mit Fahrer, U-Bahn, Bus und mehr. Wir kümmern uns um Ihre gesamte Reise, von der Buchung bis zum Einsteigen.
Regelung für Umtausch & Erstattung
Umtausch- und Erstattungsgebühren bei Fahrkarten für TGV INOUI- und INTERCITÉS sowie für TER-Anschlussverbindungen entfallen bis einschließlich 4. Januar. Das gilt für alle Vertriebskanäle.
1 bis zu 1h30 vor Abfahrt bei OUIGO.